Änderungen im Waffenrecht
Das seit dem 1. April 2003 neu geltende Waffenrecht
wurde in einigen Bereichen überarbeitet, die Änderungen sind
seit dem 1.4.2008 in Kraft. Ich hoffe, das hat sich inzwischen herumgesprochen
und ist nun auch beim letzten Vereinsvorstand und Schützen angekommen.
Jeder
von uns, egal ob Schütze oder Funktionär, sollte, sofern man
Umgang mit Waffen hat (ich schreibe bewusst nicht Schusswaffen), über
die Regelungen bescheid wissen. Es gilt nämlich auch hierbei: "Unwissenheit
schützt vor Strafe nicht". Jeder tut also gut daran, sich selbst
ständig über die Neuregelungen zu informieren, bevor
etwas passiert und es dann heißt "das hätten Sie aber
wissen müssen".
18.06.2009 - erneute Änderung des Waffenrechts beschlossen:
Ausgelöst durch den Amoklauf von Winnenden hat der Bundestag in seiner
Sitzung vom 18.06.2009 eine weitere Verschärfung des Waffenrechts
beschlossen. Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 24.07.2009
treten die neuen Regelungen ab dem 25. Juli 2009 in Kraft.
Hier
nur ein paar Stichworte:
- Anhebung
des Mindestalters für das Schießen mit großkalibrigen
Waffen (> .22 lfB)
- Einführung
eines zentralen Waffenregisters
- Recht
der Ordnungsbehörden zur Nachschau der ordnungsgemäßen
Aufbewahrung
- Verstoß
gegen die Aufbewahrungsvorschriften stellt künftig eine Straftat
dar,
die mit Freiheitsstrafe belegt werden kann
- Recht
der Ordnungsbehörden, auch nach der 3-Jahres-Frist erneute Bedürfnisprüfungen
durchzuführen
- Ermächtigung
für das Bundesinnenministerium weitere Regelungen für die
Sicherung von Schusswaffen gegen Missbrauch zu erlassen (z.B. Biometrische
Sicherungssysteme u.ä).
Weitere Einzelheiten
hierzu auf der Homepage des Deutschen Schützenbundes
und in der
Pressemitteilung
des Bundesinnenministeriums
Einen
erschöpfenden Überblick über das neue WaffG kann ich an
dieser Stelle nicht geben. Zu umfangreich ist das Regelwerk, das durch
zusätzliche Verordnungen weiter ergänzt wird. Und zu mancher
neuer Regelung fehlen immer noch Hinweise dazu, wie diese denn nun auszulegen
ist oder wie das in der Praxis umzusetzen sein wird.
So gebe ich
hier nur einen kurzen Abriß zu den uns Sportschützen betreffenden
Neuregelungen, z.B. über:
Eines sei
an dieser Stelle aber noch erwähnt:
Diese Seiten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Verbindlichkeit.
"Nobody is perfect", und so kann auch ich mich mal irren oder
die eine oder andere Textpassage falsch interpretieren. Sollten also einem
Leser Unrichtigkeiten auffallen, bitte ich um Nachricht, damit der Fehler
(in meiner Darstellung - nicht im Gesetz) behoben wird.
Für
den interssierten Hobby-Juristen nachfolgend etwas Bettlektüre zum
Download:
Download
"Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten für
das Schießen von Minderjährigen 
Der Gesetzestext des
Waffengesetzes (WaffG) - Stand 2009
Die allgemeine Verordnung
zum Waffengesetz (AWaffV) - Stand 2009
Zusammenfassende
Hinweise für Vereine und Sportschützen
Hinweise
zum Vollzug des neuen WaffG durch die Waffenbehörden
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